Zwischennutzung Bahnhofsumfeld Esslingen: 150 Stellplätze digital vernetzt
- Kunde
- RVI
- Standort
- Esslingen, Baden-Württemberg
- Objekttyp
- Zwischennutzung Bahnhofsumfeld
- Stellplätze
- 150
- Nutzergruppen
- Pendler und Bahnreisende, Innenstadtbesucher
- Technik
- Automatisierte Kennzeichenerkennung, QR-Code-Bezahlung, Schrankenlose Bewirtschaftung
- Live seit
- 2024
Im Bahnhofsumfeld von Esslingen, an der Fleischmannstraße 9 und 35, hält RVI zwei Grundstücke für eine spätere Entwicklung. Beide Flächen liegen direkt am Bahnhof, zwischen Bahnhofsvorplatz, Gleisvorfeld und Neckar, und lagen bis zur Baureife ungenutzt. Zusammen ergeben sie rund 150 Stellplätze. Die Parkerei hat die Grundstücke als Zwischennutzung bewirtschaftet, bis Baugenehmigung und Weiterverkauf die Flächen wieder freigezogen haben.
Ausgangslage
Ein Grundstück, das auf seine Entwicklung wartet, kostet den Eigentümer laufend Geld, ohne etwas einzubringen. Finanzierungs-, Sicherungs- und Unterhaltskosten laufen weiter, während die Fläche brachliegt. In einer Innenstadtlage direkt am Bahnhof kommt hinzu, dass der Parkdruck hoch ist: Eine offene, ungeregelte Fläche wird sofort zugeparkt, und der Eigentümer trägt trotzdem Verkehrssicherungspflicht und Haftung. RVI suchte für die Zeit bis zur Baugenehmigung eine Nutzung, die ohne eigenen Aufwand Einnahmen bringt und die sich genauso schnell wieder beenden lässt, wie sie beginnt. Feste Infrastruktur wie Kassenautomaten oder Schranken lohnt sich für einen befristeten Zeitraum nicht.
Lösung
Die Parkerei hat beide Grundstücke zunächst hergerichtet: Fläche befestigen, ordnen, beschildern und die Zufahrt einrichten. Anschließend lief der Parkbetrieb vollständig digital. Eine Kamera an der Zufahrt erfasst jedes einfahrende Kennzeichen, eine Kontrolle durch Personal vor Ort ist dafür nicht nötig. Bezahlt wird schrankenlos per QR-Code über das Smartphone, die Tarife stehen direkt an der Ein- und Ausfahrt. Abrechnung und Forderungsmanagement liegen bei der Parkerei.
Für RVI bedeutete das: Zwei brachliegende Grundstücke brachten über die Haltephase laufend Einnahmen, ohne dass der Eigentümer Technik, Personal oder Verwaltung stellen musste. Der Aufwand beschränkte sich auf Herrichten und Beschilderung, der Rückbau am Ende genauso. Die befristete Laufzeit war kein Sonderfall, sondern Teil des Modells: Die Bewirtschaftung endet mit der Baugenehmigung oder dem Verkauf, ohne Restlaufzeiten oder Kündigungsfristen.
Ergebnis
Die beiden Flächen an der Fleischmannstraße waren als Zwischennutzung digital bewirtschaftet, statt ungeregelt zugeparkt zu werden. RVI erzielte in dieser Zeit Einnahmen aus rund 150 Stellplätzen an einem stark nachgefragten Standort, ohne eigenes Personal und ohne eigene Technik. Mit Baugenehmigung und Weiterverkauf wurde die Bewirtschaftung planmäßig beendet und die Flächen wurden geräumt.
Da es sich um eine bewusst befristete Zwischennutzung handelte, führen wir hier keine langfristigen Auslastungs- oder Ertragskennzahlen. Der Fall zeigt aber, dass sich eine hergerichtete, digital bewirtschaftete Parkfläche schon für die Haltephase eines Projektgrundstücks rechnet, wenn Lage und Nachfrage stimmen.


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