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Quartiersgaragen mit gemischter Nutzung: Ein Stellplatz, viele Zwecke

Wissensbeitrag

Quartiersgaragen

Mischnutzung

Quartiersgaragen mit gemischter Nutzung: Ein Stellplatz, viele Zwecke

Von Stefan Knödler und Steffen Mayer · Aktualisiert am 13. October 2026

Die Quartiersgarage bündelt das Parken abseits der Straße – und kann weit mehr sein als ein Parkbau. Richtig konzipiert, dient dieselbe Fläche mehreren Nutzergruppen zu unterschiedlichen Zeiten und wird zum Mobilitätshub des Quartiers.

Was eine Quartiersgarage leistet

Eine Quartiersgarage ist zunächst ein Parkbau – ein Parkhaus oder eine Tiefgarage –, der den Parkraumbedarf eines Quartiers abseits des Straßenraums an einem oder mehreren Orten bündelt. Das Ziel dahinter ist städtebaulich: Der öffentliche Raum wird vom ruhenden Verkehr entlastet, es entsteht mehr Platz und höhere Aufenthaltsqualität in den Wohnstraßen. Statt Autos vor jeder Tür wandert das Parken in ein zentrales Gebäude – und die frei werdende Fläche steht Menschen, Grün und kurzen Wegen zur Verfügung.

Genau deshalb setzen immer mehr Neubauquartiere auf dieses Modell. In Meerbusch etwa parken die künftigen Bewohner des als autoarm geplanten Nikolausquartiers in einer zentralen Quartiersgarage mit integriertem Mobilitätshub; in Dormagen-Horrem sind für ein Stadtquartier gleich vier gemeinschaftliche Quartiersgaragen vorgesehen, mit rund 155 Pkw- und etwa 215 Fahrrad-Stellplätzen im ersten Baustein.

Gemischte Nutzung I: verschiedene Gruppen zu verschiedenen Zeiten

Der wohl unterschätzte Vorteil liegt in der zeitlichen Mischnutzung. Ein Stellplatz wird selten rund um die Uhr von derselben Person gebraucht: Bewohner belegen ihre Plätze vor allem abends und nachts, Beschäftigte und Kunden von Gewerbe, Praxen oder Handel vor allem tagsüber. Wird eine Garage für mehrere Nutzergruppen geöffnet, lässt sich dieselbe Fläche mehrfach belegen – Doppelnutzung statt Leerstand. Das senkt die Zahl der insgesamt nötigen Stellplätze, spart Baukosten und versiegelte Fläche und verbessert die Auslastung des Gebäudes.

Voraussetzung ist, dass Berechtigungen und Zeitfenster sauber gesteuert werden: Wer darf wann und wie lange parken, wo liegt ein Dauerstellplatz, wo eine frei buchbare Kurzzeitfläche? Ohne verlässliche Zuordnung wird aus der guten Idee schnell ein Konflikt zwischen den Gruppen.

Gemischte Nutzung II: mehr als nur parken

Neben der zeitlichen kommt die funktionale Mischnutzung. Eine Quartiersgarage kann durch ergänzende Angebote zu einem echten Mobilitätshub werden und weit über die reine Pkw-Stellfläche hinausgehen:

  • Sharing-Angebote und Mobilitätsberatung an einer zentralen Mobilitätszentrale
  • Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge, oft kombiniert mit Photovoltaik auf dem Dach
  • Sichere Fahrrad- und Lastenrad-Stellplätze als Teil des Gebäudes
  • Paketstationen und Depots, die den Lieferverkehr im Quartier reduzieren
  • Nutzbare Dachflächen – etwa als begrünter Rooftop-Park mit Sport- oder Erholungsangeboten

Beispiele wie der Mobilityspeicher im Dortmunder Hafenquartier zeigen, wie aus einem Parkbau ein Gebäude wird, das die Interessen der Quartiersnutzer breiter anspricht als eine reine Abstellfläche – bis hin zum öffentlich nutzbaren Dachpark.

Wann Mischnutzung funktioniert

Eine Quartiersgarage löst nicht automatisch alle Parkfragen. Für Akzeptanz und Erfolg sind laut Fachplanung zwei Faktoren maßgeblich: ein bewusst reduziertes Parkraumangebot im Straßenraum – idealerweise nur noch für mobilitätseingeschränkte Personen, Liefer- und Pflegedienste, Handwerker oder Carsharing – und ein leistungsfähiger öffentlicher Verkehr als echte Alternative zum eigenen Auto. Fehlt die Anbindung, lässt sich allenfalls ein autoarmes Quartiersinneres erreichen.

Für Kommunen gibt es dafür finanzielle Unterstützung. In Baden-Württemberg fördert das Verkehrsministerium über das LGVFG die Anlage öffentlich zugänglicher Stellplätze in Quartiersgaragen – ausdrücklich inklusive Ladeinfrastruktur, der Vernetzung verschiedener Mobilitätsformen wie Carsharing, Taxi und Mietwagen sowie Photovoltaik-Anlagen. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und kommunale Baulastträger.

„Eine Quartiersgarage entfaltet ihren Wert erst, wenn sich dieselbe Fläche mehrfach nutzen lässt. Der Schlüssel dafür ist die digitale Steuerung: Welche Gruppe wann parkt, lässt sich über die Kennzeichenerkennung sauber zuordnen – ohne Chaos an der Einfahrt und ohne Streit um die Plätze."

— Steffen Mayer, Co-Founder Die Parkerei

Der Ansatz der Parkerei

Damit gemischte Nutzung im Alltag trägt, braucht es eine Bewirtschaftung, die unterschiedliche Berechtigungen zuverlässig auseinanderhält. Die Parkerei setzt dafür auf die kamerabasierte, digitale Kennzeichenerkennung: Bewohner, Beschäftigte, Kunden und Kurzzeitparker lassen sich mit eigenen Rechten, Zeitfenstern und Tarifen hinterlegen, sodass Doppelnutzung ohne Reibung möglich wird. Ob zusätzlich eine Schrankenanlage verbaut wird, entscheidet der Standort – mit oder ohne Schranke, je nach Szenario. In beiden Varianten bleibt der Zugang für Berechtigte einfach, während die Fläche über den Tag hinweg optimal ausgelastet wird.

Quellen: Tagesspiegel Background (Verkehr & Smart Mobility), „Quartiersgarage – Eine, die alles kann?", August 2025 · VCD – Verkehrsclub Deutschland, „Guter Kompromiss? Quartiersgarage statt Tiefgarage" · NRW.URBAN, „Meerbusch Kalverdonk – Autoarmes Quartier der kurzen Wege", November 2025 · Neues Stadtquartier Dormagen-Horrem, „Mobil-HUB / Quartiersgarage" · SHA Scheffler Helbich Architekten, „Mobilityspeicher Dortmunder Hafenquartier", 2024 · Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, „LGVFG-Förderung Quartiersgaragen"

Stefan Knödler, Steffen Mayer

Stefan Knödler und Steffen Mayer

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