Wissensbeitrag
Parkraumüberwachung
Grundlagen
Vertragsstrafe beim Parken: Wann sie anfällt und wie wir damit umgehen
Von Stefan Knödler und Steffen Mayer · Aktualisiert am 20. October 2026
Eine Vertragsstrafe ist bei uns kein Ziel, sondern die vertragliche Grundlage für den Fall eines Verstoßes. Sie steht in den Bedingungen, weil wir ohne diese Regelung bei einem Verstoß nichts geltend machen könnten. Wer korrekt parkt und bezahlt, zahlt nur das Parkentgelt.
Warum es auf privaten Flächen eine Vertragsstrafe gibt
Auf privaten Flächen gilt Zivilrecht, kein Ordnungsrecht. Wer einfährt, schließt einen Nutzungsvertrag mit dem Betreiber. Die Bedingungen stehen auf den Hinweisschildern an der Einfahrt. Ein Bußgeld gibt es nicht. Hält sich jemand nicht an den Vertrag, kann der Betreiber nur das vereinbarte Entgelt oder eine Vertragsstrafe verlangen. Fehlt die Regelung im Vertrag, bleibt dem Betreiber bei einem Verstoß nur der Weg über die Gerichte.
Mehr zur Rechtslage lesen Sie in unserem Beitrag über Falschparker auf Privatparkplätzen. Warum Kontrolle sinnvoll ist, ohne zur Strafzettel-Maschine zu werden, steht in Parkraumüberwachung mit Sinn.
Wann bei uns eine Vertragsstrafe anfallen kann
Nach unseren AGB kann sie anfallen, wenn
- Parkverstöße vorliegen (35 Euro pro Verstoß), zum Beispiel ein nicht lesbares Kennzeichen oder das Verlassen der Anlage ohne Bezahlung des Parkentgelts,
- Benutzungsbestimmungen missachtet werden (55 Euro pro Vorfall), zum Beispiel beim Parken außerhalb der markierten Flächen, auf Behindertenparkplätzen ohne Berechtigung, auf Ladeplätzen ohne Ladevorgang oder in Zufahrten, Rettungswegen und Lieferzonen.
Mehrere Verstöße werden getrennt berechnet. Dauert ein Verstoß über mehrere Kalendertage, fällt die Strafe für jeden angefangenen Tag an.
Was Parkende schützt
- Schuldloser Verstoß: Eine Vertragsstrafe entfällt, wenn Sie den Verstoß nicht zu vertreten haben.
- Höchstbetrag: Pro Parkvorgang ist die Vertragsstrafe auf 500 Euro begrenzt, unabhängig von der Zahl der Verstöße.
- Zahlungsaufforderung: Sie erhalten eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit Angabe der Verstöße und der Höhe der Strafe.
- Nachzahlung: Bei Free-Flow-Anlagen ohne Schranke lässt sich das Parkentgelt bis zu 48 Stunden nach der Ausfahrt digital nachzahlen. Bei Anlagen mit Schranke wird vor der Ausfahrt bezahlt. Bei einer unerlaubten Ausfahrt kann die Strafe entfallen, wenn Ihnen vor Ort eine Nachzahlung angeboten wird und Sie fristgerecht zahlen.
Ein Beispiel ohne Strafen im Alltag: Hamburg
In der Quartiersgarage Hamburg sichert eine Schranke die Zufahrt. Ausgefahren wird erst nach der Zahlung. Vertragsstrafen spielen dort im Alltag keine Rolle. Mehr zum Projekt lesen Sie im Beitrag zur Quartiersgarage an der Hebebrandstraße.
Worum es uns geht
Uns geht es darum, Flächen für die richtigen Nutzer frei zu halten und digitales Bezahlen einfach zu machen. Kontrolle ist dafür ein Werkzeug, nicht der Zweck. Grundlagen zum Thema finden Sie in unserem Beitrag Was ist Parkraumbewirtschaftung?.
Stefan Knödler und Steffen Mayer



